Finanzbörse: Bericht aus dem Wirtschaftsmagazin "impulse"
Rubrik: Geldanlagen: Was Finanzprofis jetzt raten.
Börse für Risikokapital
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Auszug aus dem "Verein zum Schutz gefährdeter Kinder i.G."
Auch nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, haben die
Bürger (also auch Kinder) das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Diesem muss umgehend Geltung verschafft werden.
Wir fordern, auch gemäß Artikel
24, der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION, dass für die Sicherheit
unserer Kinder mehr getan wird und alle Swimmingpools nur mit einem mindestens
zwei Meter hohen Zaun und einer Alarmanlage betrieben werden dürfen.
Verantwortlich und Link zum: "Verein zum Schutz gefährdeter Kinder i.G."
KOLBATZ & POOLALARM
Titiseestr. 27
D-13469 Berlin