Abgeschickt von InfoBrief 06 M 08 / 2002 Berichterstattergruppe des Verteidigungsausschusses am 16 August, 2002 um 13:17:07:
InfoBrief 06 M 08 / 2002 04.08.2002-Auszug-
Eine unabhängige Expertenkommission, welche die bisherigen Ergebnisse erneut untersuchen und bewerten sollte - dafür hatten wir im Vertrauen auf die Politik den Hungerstreik ausgesetzt. Wie es aussieht, sind wir einmal mehr arglistig getäuscht worden! Aber der Reihe nach:
· Am 10.06.2002 konnten wir in einer Anhörung vor einer Berichterstattergruppe des Verteidigungsausschusses die Radarproblematik aus unserer Sicht vortragen.
· Bereits am 12.06.2002 wurde uns der einstimmige Beschluss aller Parteien übermittelt, eine Unabhängige Expertenkommission einzurichten. Bezüglich der Zusammensetzung dieser unabhängigen Kommission wird uns ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Unterschrieben war dieser Beschluss von: Herrn Zumkley (SPD), Frau Beer (Grüne), Herrn Breuer (CDU/CSU), Herrn Nolting (FDP) und Frau Lippmann (PDS)
Dazu schreibt uns der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Herr Wieczorek, SPD am 12.6.2002: „Der Ausschuss hofft, mit der Anregung zur Einsetzung einer Expertenkommission einen Beitrag zu einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung der Problematik leisten zu können.“ Warum das Wort ‚unabhängig' fehlt, ist uns erst später klar geworden!
· Am 26.06.2002 überreichen wir dem Verteidigungsausschuss unsere detaillierte, nach Sachgebieten unterteilte Vorschlagsliste mit 23 Namen.
· Am 03.07.2002 erfahren wir aus inoffizieller Quelle, dass den Berichterstattern des Verteidigungsausschusses von der SPD eine vorbereitete Namensliste zur ‚Abstimmung' übergeben wird. Auf dieser Liste sind 10 Namensvorschläge der vom Verteidigungsministerium- und nur 4 der von uns eingebrachten Namensvorschläge zu finden. Dieser Liste stimmen alle Parteien zu. Hat sich die SPD hier vielleicht an Praktiken zu Volkskammerwahlen in der ehemaligen DDR angelehnt? Auch dort gab es Einheitslisten, die von allen Parteien abgenickt worden sind.
· Nur durch Anrufung des Verwaltungsgerichtes konnten wir erreichen, dass wir am 29.07.2002 anlässlich des Großen Zapfenstreichs für Herrn Scharping mit Plakaten bewaffnet vor der Hauptwache des Bentlerblocks protestieren konnten. Was taten daraufhin die Verantwortlichen? Herr Kanzler Schröder , Herr Scharping, Herr Struck usw. - alle benutzten zum Kommen und Gehen die Nebenwache! Nur Herr Kolbow war wohl nicht rechtzeitig informiert worden und ‚lief uns in die Arme'. Er fand, dass wir keine Informationen vom Verteidigungsministerium erhalten hätte sei wohl in Ordnung und verwies ansonsten auf den Verteidigungsausschuss!
Gut - ich, oder auch wir waren zu vertrauensselig, aber was nun? Ein Rückzug in den Schmollwinkel bringt genauso wenig wie Wut oder Resignation! Im Internet werden jetzt als Optionen die Organisation des Hungerstreiks noch vor der Wahl und die Annahme des Vorschlages von Herrn Pfarrer Fliege, für den (die) nächsten Verstorbenen vor der Beisetzung zu Hause im Familienkreis eine Totenfeier vor dem Bundeskanzleramt durchzuführen, diskutiert.
· Bezüglich des Hungerstreiks bezweifle ich, dass dieser in der Kürze der verbleibenden Zeit bis zur Wahl überhaupt organisiert werden kann. Und wenn doch - was werden wir damit zu diesem Zeitpunkt erreichen können?
· Über das sehr makabere Fliege-Angebot werden die Meinungen wohl weit auseinander gehen! Für den Fall eines Falles steht meine diesbezügliche Verfügung jedoch schon heute fest! Nur das hilft uns momentan auch nicht weiter.
Mein Vorschlag:
Unterschriftensammlungen in Familie, bei Bekannten, Kollegen, in Apotheken, Arztpraxen und auf Wahlveranstaltungen der Parteien. Als Leitfaden und Kopiervorlage sind drei an sich gleiche Texte zur Auslage (DVAllg), zur Diskussion für Betroffene (DVBetr) und zur Diskussion für Hinterbliebene (DVHint), sowie das Muster einer Unterschriftenliste beigefügt. Selbstverständlich können Sie eigene Texte entwerfen - erzählen Sie einfach Ihre Geschichte und berichten Sie über Ihre bisherigen Erfahrungen mit den Behörden!
Aus Apotheke, Fußpflegepraxis und vom Friseur haben wir hier vor Ort schon weit über 100 Unterschriften zurückbekommen. Bei Wahlveranstaltungen werden wir zuallererst die Kandidaten der Parteien um ihre Unterschrift bitten - danach die Parteigänger.
Die Unterschriftenlisten bitte sammeln und uns diese, nach Möglichkeit wöchentlich, zusenden. Die akkumulierte Anzahl der eingegangenen Unterschriften werden wir dann wöchentlich im Strahlenforum von Herrn Dr. Ramm (www.m-ww.de) sowie auf den Internetseiten www.radar.mhitz.de und www.radarsiggi.de.vu bekannt gegeben.
Die gesammelten Unterschriften sollen dann in der neuen Legislaturperiode dem neuen Verteidigungsminister übergeben werden und unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen. Auch Sie bestimmen mit, ob es am Ende 1000 oder 100.000 Unterschriften sein werden!
Was es sonst noch zu berichten / bedenken gibt:
Das Bundesarbeitsministerium hat mit Hinweis auf die ‚Anhörung speziell erfahrener Sach-verständiger (?) verfügt, dass Radarstrahlen nur thermische Wirkungen, wie z.B. Verbrennungen hervorrufen können.
Weiter steht geschrieben: Trotz der generellen Kanzerogenität radioaktiver Strahlen gibt es maligne Tumoren, für deren Verursachung ionisierende Strahlen nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht in Betracht kommen, vor allem chronisch-lymphatische Leukämie , Hodgkin-Lymphom (Lymphogranulomatose), malignes Melanom, Hodentumoren.
Eine Beurteilung mit Wahrscheinlichkeit ist bei akuten Leukämien ab einer Körperersatzdosis von 0,2 Sv = 20 rem, bei soliden Tumoren ab einer Körperersatzdosis von 1 Sv = 100 rem möglich. Für Anerkennung im Rahmen der Kannversorgung werden 0,02 Sv = 2 rem für akute Leukämien und 0,1 Sv = 10 rem angenommen. Unterhalb dieser Dosen ist der ursächliche Zusammenhang unwahrscheinlich. Die Latenzzeiten nach Bestrahlung bis zur Erkrankung betragen bei akuter Leukämie mindestens 2 Jahre, bei soliden Tumoren mindestens 10 Jahre.
Diese ‚Grenzwerte' stehen im krassen Gegensatz zur allgemeingültigen medizinischen Lehrmeinung, dass es genau solche Grenzwerte nicht gibt und schon ein einzelnes Photon Krebs induzieren kann!
Da solche Aussagen des BMAS ‚normativen Charakter haben', können sich Verwaltungen und Gerichte auf diese berufen! Als Beispiel ist es dann für einen Hodenkrebs (meist beklagte Erkrankung) völlig unerheblich, welcher Strahlendosis der Antragsteller ausgesetzt war!
Wenn Sie jetzt ergangene Ablehnungen mit diesen Vorgaben vergleichen, können Sie für sich persönlich erkennen, mit welchen ‚Gründen' man den Antrag ‚leider' ablehnen musste!
Mit Schreiben vom 15.7.2002 habe ich das BMAS um Aufklärung gebeten, auf welchen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen diese Ausführungen beruhen. Auch eine Richterin beim Landessozialgericht Bayern hat sich dieser Fragestellung angeschlossen. Weder Gericht noch wir haben bisher eine Antwort erhalten.
Nichtanerkennung von Radarstrahlung, Ausschluss der genannten Erkrankungen und vorgegebene Dosisschwellenwerte sind konkrete Punkte, zu der die Expertenkommission Stellung nehmen muss! Dies ist auch der Grund, warum wir die Kommission nicht einfach boykottieren können. Wir müssen aber erreichen, dass die Zusammensetzung geändert wird, dies bleibt mein vordringlichstes Ziel!
Von den vorliegenden Teilberichten gibt es nur zwei (MPDR 30 und METEOR), bei denen so gut wie nichts zu beanstanden ist. In der nachfolgenden Zusammenfassung sind für einzelne Geräte die von der AG Munster angenommenen Arbeitszeiten aufgeführt. Allen gemeinsam ist, dass jegliche Ansätze für Fehlersuchzeiten fehlen!
Auch diese Berichte müssen nach den Vorgaben: nächste Nähe, höchste Dosis und längste Arbeitszeit = Basis für die Körperersatzdosis erneut überprüft werden! Dazu gehört aber gerätespezifisches Sachwissen. Wenn Sie sich kompetent fühlen, ggf. vor der Kommission über die Haken und Ösen beim Betrieb eines bestimmten Gerätes Auskunft zu geben - bitte melden!
In Sachen Sammelklage in den USA soll noch diesen Monat eine erste Klage in Massachusetts eingereicht werden, die nächste Klage dann voraussichtlich in Texas.
Bleiben wir optimistisch, dass wir uns mit unseren Argumenten durchsetzen werden und lassen wir uns auch nicht durch Pseudo-Beiträge im Internet provozieren und uns von unserem Weg abbringen!
Durch eine aktive Ausgestaltung der Unterschriftenaktion wird das Thema in der Öffentlichkeit präsent gehalten und wir schaffen uns damit eine solide Verhandlungsbasis für die neue Legislaturperiode. Bitte senden Sie bei Gelegenheit auch den Rückantwortbogen zurück, damit ich weiß, wie viele der Mitglieder hinter welchen Aktionen stehen. Die Auswertung gibt's im nächsten InfoBrief.
Nutzen wir die noch verbleibende Zeit bis zur Wahl!
Anlagen:
Das wünscht sich
gez. Ihr Peter Rasch
P.S. Herzlichen Dank für die Nachfragen nach meiner Gesundheit und die vielen aufmunternden Worte! Hat geholfen- die Tumormarker sind vorerst zum Stillstand gekommen, und CT hat auch nichts ‚Neues' ergeben.
Omega Anmerkung: Wie sich doch Radar- und Mobilfunkproblematik in vielen Punkten so ähnelt...
Der Dank des Vaterlandes - Bundesrepublik Deutschland – ist Euch gewiss!
Auch unter uns leben unerkannt ehemalige Radarsoldaten oder deren Witwen. Diese Soldaten haben in den Jahren des kalten Krieges mit Berlinkrise, Mauerbau, Ungarnaufstand, Kubakrise, Einmarsch in die CSSR, usw. mit dafür gesorgt, dass ihre Familien und auch Sie in diesen Zeiten trotzdem etwas ruhiger schlafen konnten.
Nach dem militärischen Grundsatz “Wirkung geht vor Deckung“ hatte die konstante 100%ige Einsatzbereitschaft Vorrang vor den Interessen des Einzelnen. Dies hat dazu geführt, dass die Strahlenschutzverordnung nicht angewendet worden ist und die im Radarumfeld der Bundeswehr tätigen Personen über Jahre hinweg ohne ihr Wissen hohen Strahlendosiswerten ausgesetzt worden sind.
Dazu zwei Auszüge aus einem Verwaltungsschreiben des Verteidigungsministeriums mit dem Aktenzeichen BMVg SI-4 7-80-05 aus dem Jahre 1976:
“Aus strahlenschutztechnischen Gründen hätte eine sofortige Stillegung aller Radarsendeanlagen SGR 103 erfolgen müssen.“ . . .
“Es muss damit gerechnet werden, dass in der Zukunft bei Personen infolge überhöhter Strahlendosen Spätschäden zu erwarten sind.“
Heute stehen die durch Strahleneinwirkung geschädigten Radarsoldaten, bzw. deren Hinterbliebenen auf verlorenen Posten. Die Wehrverwaltung lässt kein Mittel aus, sich um eine Entschädigung zu drücken und setzt offensichtlich auf Zeit und die biologische Lösung. Deshalb haben sich die Betroffenen in dem Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V. zusammengeschlossen.
Sie fordern:
1.) Eine schnelle und unbürokratische Entschädigung aller betroffenen Opfer, damit diesen und deren Familien nach Jahren und Jahrzehnten des Leidens endlich Gerechtigkeit widerfährt. Es ist nicht einzusehen, warum mit diesen Betroffenen rechtlich anders umgegangen wird, als mit ehemaligen Zwangsarbeitern des Dritten Reiches!
2.) Eine konsequente Umsetzung aller Strahlen- und Arbeitsschutzbestimmungen, auch in der Bundeswehr, damit sich vergleichbare Tragödien mit weit über 1000 Betroffenen zukünftig nicht wiederholen können!
Wenn Sie diesen Forderungen zustimmen können und den gerechten Kampf gegen die Bürokratie unterstützen wollen, bitten wir um Ihre Unterschrift auf der ausliegenden Unterschriftenliste. Schicken Sie bitte auch Ihre Freunde, Verwandten und Bekannten vorbei- jede Stimme zählt. Danke!
Diese Listen werden gesammelt und nach der Wahl dem neuen Verteidigungsminister übergeben.