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Shop - Germany. Technique piscine pour "piscine alarm".
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Technik, Kunst & Antikes, Bücher, Gesundheit, Fitnessgeräte, Pool
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN poolsolarm & pool-alarm
Inh. Klaus-Peter Kolbatz ab 1.1.2000 A.
Allgemeines, Ausnahmen 1.
Bestelltes Bildmaterial wird ausschließlich zum Erwerb von
Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt. 2.
Jede Nutzung und jede Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung durch poolsolarm
& pool-alarm Eine Zustimmungsverpflichtung besteht nicht. Für jeden Fall
der unberechtigten Veröffentlichung und der Weitergabe an Dritte
bleiben Schadensersatzforderungen vorbehalten. 3.
Abweichende Bedingungen, wie Fristen, Sperrvereinbarungen,
Garantieabnahmen etc., müssen auf dem Lieferschein
oder in einem Begleitschreiben ausdrücklich erwähnt werden. 4.
Mündliche oder fernmündliche Sondervereinbarungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. B.
Honorare, Gebühren, Kosten 1.
Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. 2.
Honorarsätze werden vor der Verwendung vereinbart. Sie richten sich
nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe und Aufmachung, die vorher
anzugeben sind. Ist keine Honorarvereinbarung getroffen, so gelten im
Zweifelsfall die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM). 3.
Honorarvereinbarungen gelten grundsätzlich nur für die einmalige Veröffentlichung
für den angegebenen Zweck in einem einzigen Verlagsobjekt (o.ä.) und
nur für die erste Auflage in der Originalsprache. Jede weitere
Verwendung (Prospekt, Verlagswerbung, Klappentext, Rezension, Nachdruck,
Lizenzausgabe z.B. in Buchgemeinschaften, Leseringen) ist erneut
honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. 4.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. 5.
Honorare werden spätestens bei Verwendung (Drucklegung, Ausstrahlung
etc.) fällig. 6.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. 7.
Für die Zusammenstellung einer Bildauswahl werden Bearbeitungskosten
berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Arbeitsaufwandes
ergeben. Sondervereinbarungen können getroffen werden.
Bearbeitungskosten werden bei Verwendung des Bildmaterials angerechnet. 8.
Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen: Nach Aufwand ab € 20,- 9.
Werden unsere Vorlagen für Layout-Zwecke oder als Skizzenvorlagen
verwendet, so erheben wir eine Gebühr. C.
Verfügungsbeschränkungen, Haftung 1.
Bearbeitungen, Umarbeitungen Nachbildungen und Umgestaltungen anderer
Art, wie z.B. Fotomontage sind nur mit Genehmigung von poolsolarm 6 poolalarm gestattet. 2.
Eine Duplizierung unseres Materials ist nicht gestattet. Sonderfälle
bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. 3.
Personenbildnisse dürfen nur für Pressezwecke verwendet werden. Der
Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des
mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet die publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Freigabe für
Werbung, Verkaufsförderung, Merchandising sowie weiterer kommerzieller
Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der
abgebildeten Personen sowie der unsrigen. Dies gilt ebenfalls bei
tendenzfremder oder textlicher Unterstellung. Bei Nichteinhaltung dieser
Regelung durch den Besteller ist er im Innenverhältnis allein diesen
etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. 4.
Jeglicher Weitervertrieb bedarf eines Sondervertrages. 5.
Es werden keine Schadensersatzansprüche übernommen, die sich aus einer
Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. D.
Urhebervermerk, Belegexemplar 1.
Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im übrigen
stets die Bestimmungen des Urheberrechts. 2.
Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne des § 13 Urheberrechtsgesetz wird
stets verlangt und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität
des Urhebers, der Agentur oder Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen
kann. 3.
Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gem.
§ 25 des Gesetzes über das Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu
liefern. Die analoge Anwendung des § 26 des Gesetzes über das
Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart. E.
Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz 1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres
Bildmaterials wird vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen
des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen
Bildhonorarsätze der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) zu
ermittelnden Nutzungshonorars fällig. 2.
Bei Unterlassung des Urhebervermerkes haben wir Anspruch auf einen
Zuschlag von 100% bezogen auf das Grundhonorar, soweit mit uns vor
Verwendung unseres Bildmaterials nichts anderes vereinbart wurde. F.
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Verschiedenes 1.
Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. 2.
Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 3.
Gerichtsstand ist Berlin. 4. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit Annahme des Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein solle, nicht an.
G. Fortsetzung der AGB Die Fortsetzung der "ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN, insbesondere für Urheberrechte von TEXT, BILD und VIDEO finden Sie hier: http://www.poolalarm.de/kindersuchdienst/agb.htm
© 2000 TEXT und BILD - K.-P. Kolbatz - poolsolarm & pool-alarm Titiseestr. 27, D-13469 Berlin,
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